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title: "Energieausweis beim Vermieten in Österreich: Pflicht, Kosten und Ablauf"
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description: "Energieausweis Vermietung Österreich: Wann er Pflicht ist, was er kostet, wie du ihn beantragst und welche Strafen drohen wenn du ihn nicht vorlegst. Jetzt informieren."
updated: 2026-04-06
site: "heyFranz"
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# Energieausweis beim Vermieten in Österreich: Pflicht, Kosten und Ablauf

> Energieausweis Vermietung Österreich: Wann er Pflicht ist, was er kostet, wie du ihn beantragst und welche Strafen drohen wenn du ihn nicht vorlegst. Jetzt informieren.

- Kategorie: Praxiswissen, Rechtliches
- Veröffentlicht: 2026-04-06
- Lesezeit: 4 Minuten
- Autor: heyFranz

Als Vermieter:in in Österreich bist du gesetzlich verpflichtet, bei jeder Neuvermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Viele private Vermieter:innen unterschätzen diese Pflicht oder wissen gar nicht, dass sie bereits im Inserat bestimmte Energiekennzahlen angeben müssen. In diesem Artikel erfährst du, was der Energieausweis bei der Vermietung in Österreich genau bedeutet, was er kostet und was passiert, wenn du ihn nicht vorzeigen kannst.
 
## Was ist der Energieausweis und wann ist er bei der Vermietung Österreich Pflicht?
 
Der Energieausweis (auch: Energiepass) bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er gibt an, wie viel Energie ein Objekt für Heizung, Warmwasser und Kühlung benötigt, und ordnet es einer Energieeffizienzklasse von A++ bis G zu.
 
Die gesetzliche Grundlage ist das **Energieausweisvorlage-Gesetz ([EAVG 2012](https://hey-franz.com/lexikon/eavg-2012))**. Demnach gilt:
 
- Du musst den Energieausweis **jedem Mietinteressenten auf Verlangen vorzeigen**, sobald du die Wohnung zur Vermietung anbietest.
- Du bist außerdem verpflichtet, dem Mieter oder der Mieterin bei Vertragsabschluss eine **Kopie oder den Original-Ausweis** zu übergeben.
- Bereits im **Inserat** müssen der Heizwärmebedarf ([HWB](https://hey-franz.com/lexikon/hwb)) und der [Gesamtenergieeffizienzfaktor](https://hey-franz.com/lexikon/gesamtenergieeffizienzfaktor) ([fGEE](https://hey-franz.com/lexikon/fgee)) angegeben sein.
 
Die Energieausweis-Pflicht gilt bei Vermietung **unabhängig davon**, ob das Gebäude neu oder alt ist, ob es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt und ob du einmal oder mehrfach vermietet hast.
 
**Hier weiterlesen:** [Wohnung vermieten in Österreich: Der Schritt-für-Schritt-Guide für Erstvermieter](https://hey-franz.com/insights/wohnung-vermieten-in-oesterreich-der-schritt-fur-schritt-guide-fur-erstvermieter)
 
## Energieausweis beantragen: So funktioniert der Ablauf
 
Du kannst den Energieausweis nicht selbst ausstellen. Er muss von einer befugten Fachkraft erstellt werden. Dazu zählen:
 
- Ziviltechniker:innen (Architekt:innen, Bauingenieur:innen)
- Akkreditierte Sachverständige
- Befugte Gewerbetreibende (z. B. Haustechniker:innen mit entsprechender Ausbildung)
 
### Schritt-für-Schritt: So beantragst du den Energieausweis
 
1. **Fachkraft auswählen:** Vergleiche Angebote von mehreren befugten Stellen. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Objektgröße.
2. **Unterlagen vorbereiten:** Du benötigst Baupläne, Informationen zur Heizungsanlage, Dämmung und zum Baujahr des Gebäudes.
3. **Begehung und Datenaufnahme:** Der Fachmann oder die Fachfrau nimmt die relevanten Daten vor Ort auf (oder aus vorhandenen Plänen).
4. **Ausstellung:** Der fertige Energieausweis wird dir als Dokument übergeben und gilt **10 Jahre** ab Ausstellungsdatum.
5. **Aufbewahrung:** Hebe den Ausweis sorgfältig auf, da du ihn bei jeder Neuvermietung benötigst.
 
> **Tipp**
> Wenn dein Energieausweis älter als 10 Jahre ist, musst du vor der nächsten Vermietung einen neuen ausstellen lassen. Plane das rechtzeitig ein, damit du keine Verzögerung beim Vertragsabschluss hast.
 
## Energieausweis Kosten Österreich: Was du einkalkulieren musst
 
Die Kosten für einen Energieausweis in Österreich sind nicht einheitlich geregelt und hängen von mehreren Faktoren ab:
 
| Objekttyp | Typische Kosten |
| --- | --- |
| Einzelne Wohnung | 150 bis 300 Euro |
| Einfamilienhaus | 250 bis 500 Euro |
| Mehrfamilienhaus | 400 bis 1.000 Euro (je nach Größe) |
 
Die Kosten können je nach Region, Anbieter und Aufwand stark variieren. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen. Für Bestandsgebäude ohne aktuelle Pläne kann der Aufwand (und damit der Preis) höher ausfallen, weil der Fachmann oder die Fachfrau die Daten aufwändiger erheben muss.
 
**Wichtig:** Die Kosten für den Energieausweis sind als **[Werbungskosten](https://hey-franz.com/lexikon/werbungskosten) steuerlich absetzbar**, sofern du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst.
 
## Was sagt die OIB-Richtlinie zur Vermietung?
 
Der Energieausweis basiert auf der **[OIB-Richtlinie 6](https://hey-franz.com/lexikon/oib-richtlinie-6)** (Österreichisches Institut für Bautechnik), die österreichweit einheitliche Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden festlegt. Zwei Kennzahlen sind dabei zentral:
 
- **HWB (Heizwärmebedarf):** Gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr für die Beheizung benötigt wird (in kWh/m²a).
- **fGEE (Gesamtenergieeffizienzfaktor):** Bewertet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes unter Berücksichtigung der eingesetzten Energieträger.
 
Beide Werte müssen, wie bereits erwähnt, bereits im Inserat sichtbar sein. Das betrifft Online-Plattformen genauso wie gedruckte Anzeigen.
 
## Energieausweis Strafe: Was droht bei Verstößen?
 
Wer als Vermieter:in den Energieausweis nicht vorlegt oder im Inserat die Pflichtangaben weglässt, riskiert eine **Verwaltungsstrafe von bis zu 1.500 Euro** pro Verstoß. Die Strafen werden von den [Bezirksverwaltungsbehörden](https://hey-franz.com/lexikon/bezirksverwaltungsbehorden) verhängt und können auch mehrfach anfallen, wenn du wiederholt gegen die Pflicht verstößt.
 
Konkret kann bestraft werden:
 
- Fehlen der Energiekennzahlen (HWB, fGEE) im Inserat
- Verweigerung der Vorlage des Energieausweises auf Verlangen
- Nicht-Übergabe des Ausweises (oder einer Kopie) bei Vertragsabschluss
 
Die Praxis zeigt, dass Kontrollen zunehmen. Gerade bei Online-Inseraten prüfen Behörden mittlerweile stichprobenartig, ob die Pflichtangaben vorhanden sind.
 
Tools wie immovio helfen dir dabei, alle wichtigen Dokumente rund um dein Mietobjekt zentral zu verwalten, sodass du bei einer Neuvermietung nicht lange suchen musst.
 
**Hier weiterlesen:** [Miethöhe festlegen in Österreich: So findest du den richtigen Mietpreis](https://hey-franz.com/insights/miethohe-festlegen-in-oesterreich-so-findest-du-den-richtigen-mietpreis)
 
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## Häufige Fragen

**Ist der Energieausweis bei der Vermietung in Österreich wirklich Pflicht?**

Ja, die Vorlage des Energieausweises ist für Vermieter:innen in Österreich gesetzlich verpflichtend. Das Energieausweisvorlage-Gesetz (EAVG 2012) schreibt vor, dass du den Ausweis auf Verlangen von Mietinteressenten vorzeigen und bei Vertragsabschluss übergeben musst. Außerdem müssen HWB und fGEE bereits im Inserat stehen.

**Wie lange ist ein Energieausweis gültig?**

Ein Energieausweis ist in Österreich 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden, bevor du die Wohnung erneut vermieten kannst.

**Was kostet ein Energieausweis für eine Mietwohnung in Österreich?**

Die Kosten liegen je nach Objektgröße und Anbieter zwischen 150 und 300 Euro für eine einzelne Wohnung. Für ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus können es 250 bis 1.000 Euro sein. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen.

**Wer darf einen Energieausweis in Österreich ausstellen?**

Einen Energieausweis dürfen nur befugte Fachkräfte ausstellen: Ziviltechniker:innen (Architekt:innen, Bauingenieur:innen), akkreditierte Sachverständige sowie bestimmte Gewerbetreibende mit entsprechender Ausbildung. Als Vermieter:in kannst du den Ausweis nicht selbst erstellen.

**Welche Strafe droht, wenn ich den Energieausweis nicht vorlege?**

Legst du den Energieausweis nicht vor oder fehlen die Pflichtangaben im Inserat, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.500 Euro. Die Strafe kann pro Verstoß verhängt werden und betrifft sowohl fehlende Inserat-Angaben als auch die Verweigerung der Vorlage bei Besichtigungen.

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