heyFranz Logo
Start
PreiseSicherheit
Über uns
Anmelden
Zurück zum Lexikon
B

Betriebskostenperiode

Die Betriebskostenperiode bezeichnet den Zeitraum, für den die laufenden Kosten einer Immobilie abgerechnet werden. In Österreich umfasst diese Periode gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) üblicherweise das Kalenderjahr. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Vermieter bis spätestens 30. Juni des Folgejahres die Abrechnung zu legen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026

Vorheriger Begriff

Betriebskostennachforderungen

Nächster Begriff

Betriebskostenvorauszahlungen

heyFranz Logo

Die Vermieter-Software aus Salzburg. Entwickelt in Österreich, betrieben in der EU.

office@hey-franz.com

Entdecken

  • Start
  • Preise
  • Sicherheit
  • Über uns
  • Partner: IMMOcontract
  • Aus immovio wird heyFranz

Funktionen

  • Objekte & Einheiten
  • Mieter:innen & Mietverhältnisse
  • Finanzen & Transaktionen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Dateien & Dokumente
  • Wertsicherung
  • Smart Import
  • Kalender & Aufgaben
  • Team & Zusammenarbeit
  • Organisationen & Mandanten

Wissen

  • Insights
  • Lexikon
  • Rechner
  • Wertsicherungsrechner
  • Produkt-Updates

Rechtliches

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • AVV
  • Fair Use

© 2026 heyFranz. Alle Rechte vorbehalten.