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Wertsicherungsrechner: Miete nach VPI anpassen
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Aktueller Stand
- VPI 2025 · September 2026
- 103,9
- VPI 2020 · September 2026
- 133,2
- Inflationsrate zum Vorjahresmonat
- 3,7 %
Neue Miete
1.080,61 €
- Ausgangsmonat
- Jänner 2023 · 117,1
- Vergleichsmonat
- September 2026 · 133,2 (vorläufig)
- Veränderung des Index
- +13,75 %
- Bisheriger Betrag
- 950,00 €
- Neuer Betrag
- 1.080,61 €
Mindestens ein Wert ist noch vorläufig. Statistik Austria veröffentlicht den endgültigen Wert einen Monat später; für das Schreiben an Mieter:innen nimm am besten den endgültigen.
Nie wieder selbst nachrechnen
Franz behält alle Wertsicherungen im Blick, meldet sich, wenn eine Anpassung ansteht, und erstellt das Schreiben an deine Mieter:innen.
Indexwerte: Statistik Austria, täglich abgeglichen. Der Rechner rechnet nach den Angaben, die du machst, und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob deine Klausel wirksam ist und ob zusätzlich das MieWeG gilt, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Verbraucherpreisindex
Aktuelle VPI-Werte von Statistik Austria
Verbraucherpreisindex: die letzten 13 Monate
Quelle: Statistik Austria| Monat | VPI 2025 | VPI 2020 | VPI 2015 | VPI 2010 | Inflationsrate |
|---|---|---|---|---|---|
| September 2026 | 103,9vorl. | 133,2vorl. | 144,1vorl. | 159,5vorl. | 3,7 % |
| August 2026 | 103,7 | 132,9 | 143,8 | 159,2 | 3,2 % |
| Juli 2026 | 103,1 | 132,2 | 143,0 | 158,3 | 2,9 % |
| Juni 2026 | 103,1 | 132,2 | 143,0 | 158,3 | 3,2 % |
| Mai 2026 | 103,1 | 132,2 | 143,0 | 158,3 | 3,8 % |
| April 2026 | 103,0 | 132,0 | 142,9 | 158,1 | 3,4 % |
| März 2026 | 102,6 | 131,5 | 142,3 | 157,5 | 3,2 % |
| Februar 2026 | 101,4 | 130,0 | 140,6 | 155,6 | 2,3 % |
| Jänner 2026 | 100,6 | 129,0 | 139,5 | 154,4 | 2,1 % |
| Dezember 2025 | - | 129,8 | 140,4 | 155,5 | 3,8 % |
| November 2025 | - | 129,4 | 140,0 | 155,0 | 4,0 % |
| Oktober 2025 | - | 129,0 | 139,6 | 154,5 | 4,0 % |
| September 2025 | - | 128,5 | 139,0 | 153,9 | 4,0 % |
Inflationsrate: Veränderung des VPI 2020 zum Vorjahresmonat. „vorl.“ = vorläufiger Wert, der endgültige folgt einen Monat später.
Aktueller Stand aller Indexbasen
Quelle: Statistik Austria| Indexbasis | Monat | Indexwert |
|---|---|---|
| VPI 2025 | September 2026 | 103,9vorl. |
| VPI 2020 | September 2026 | 133,2vorl. |
| VPI 2015 | September 2026 | 144,1vorl. |
| VPI 2010 | September 2026 | 159,5vorl. |
| VPI 2005 | September 2026 | 174,8vorl. |
| VPI 2000 | September 2026 | 193,0vorl. |
| VPI 1996 | September 2026 | 203,2vorl. |
| VPI 1986 | September 2026 | 265,7vorl. |
| VPI 1976 | September 2026 | 413,0vorl. |
| VPI 1966 | September 2026 | 724,8vorl. |
| VPI 1958 II | September 2026 | 926,6vorl. |
| VPI 1958 I | September 2026 | 923,5vorl. |
So rechnest du
Drei Angaben aus dem Vertrag, eine Formel.
Neue Miete = bisherige Miete × Indexwert Vergleichsmonat ÷ Indexwert Ausgangsmonat. Beide Werte kommen aus derselben Indexbasis.
Beispiel: 950,00 € Miete seit Jänner 2023 (VPI 2020: 117,1). Im September 2026 steht der Index bei 133,2, also +13,75 %. Die neue Miete beträgt 1.080,61 €.
Indexbasis aus dem Vertrag
Etwa „VPI 2020“. Alte Basen führt Statistik Austria weiter, du musst nichts umrechnen.
Ausgangs- und Vergleichsmonat
Ausgangsmonat ist der Indexmonat aus dem Vertrag oder der letzten Anpassung.
Schwellwert, wenn vereinbart
Erst ab dieser Veränderung wird angepasst. Jede erreichte Schwelle wird zur neuen Basis.
Seit 2026
Für viele Wohnungen gilt jetzt das MieWeG.
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz begrenzt die Wertsicherung bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, auch bei bestehenden Verträgen. Dann zählt nicht mehr nur deine Klausel, sondern der niedrigere Betrag aus Vertrag und Gesetz.
- Erhöhung nur einmal im Jahr, am 1. April
- Maßstab ist die durchschnittliche Inflation des Vorjahres
- Was über 3 % liegt, zählt nur zur Hälfte
Mit heyFranz
Franz rechnet jede Wertsicherung für dich mit.
Hinterlege die Klausel einmal im Mietverhältnis. Franz verfolgt jeden neuen Indexwert, meldet sich, wenn eine Anpassung ansteht, rechnet Vertrag und MieWeG gegeneinander und erstellt das Erhöhungsschreiben.
- Alle Indexbasen und Schwellwerte
- Erinnerung, sobald eine Anpassung fällig ist
- Fertiges Schreiben als PDF
Häufige Fragen
Neue Miete = bisherige Miete × Indexwert des Vergleichsmonats / Indexwert des Ausgangsmonats. Beide Indexwerte müssen aus derselben Indexbasis stammen, also z. B. beide aus dem VPI 2020. Der Rechner nimmt die amtlichen Werte von Statistik Austria und rechnet auf den Cent genau.
Die, die in deinem Mietvertrag steht, z. B. „VPI 2020“ oder „VPI 2010“. Statistik Austria führt alle älteren Basen bis heute weiter. Seit Jänner 2026 ist der VPI 2025 die aktuelle Basis; ein Vertrag mit VPI 2020 rechnet aber weiter mit dem VPI 2020.
Viele Klauseln sagen sinngemäß: Veränderungen bis 5 % bleiben unberücksichtigt. Erst wenn die Veränderung seit der letzten Basis den Schwellwert erreicht, wird angepasst, und zwar um die ganze Veränderung. Der Monat, in dem das passiert, ist dann die neue Basis. Der Rechner geht die Monate genau so durch und zeigt jede ausgelöste Anpassung.
Statistik Austria veröffentlicht jeden Monat zuerst einen vorläufigen Wert und einen Monat später den endgültigen. Meist ändert sich nichts, sicher ist aber erst der endgültige Wert. Für das Schreiben an deine Mieter:innen nimm deshalb den endgültigen.
Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz die Wertsicherung bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, auch bei älteren Verträgen: Erhöht wird nur am 1. April, und die Inflation über 3 % zählt nur zur Hälfte. Ob es für deine Wohnung gilt, zeigt der MieWeG-Check auf heyFranz.
Das hängt vom Vertrag und vom Anwendungsbereich des MRG ab. Im Vollanwendungsbereich muss das Erhöhungsbegehren den Mieter:innen spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen, eine rückwirkende Erhöhung ist dort nicht möglich. Im Zweifel lass dich beraten.
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