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Wertsicherungs­rechner: Miete nach VPI anpassen

Rechne aus, wie viel Miete du nach der Wertsicherungsklausel verlangen darfst. Mit den amtlichen Werten von Statistik Austria, allen Indexbasen von VPI 2025 bis VPI 1958 und optionalem Schwellwert.
  • Kostenlos und ohne Anmeldung
  • Ergebnis als Link teilbar
  • Aus Österreich, für Österreich

Aktueller Stand

VPI 2025 · September 2026
103,9
VPI 2020 · September 2026
133,2
Inflationsrate zum Vorjahresmonat
3,7 %
€

Der Betrag, der wertgesichert ist, meist der Hauptmietzins ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer.

Steht in der Wertsicherungsklausel, z. B. „VPI 2020“.

Ausgangsmonat

Der Indexmonat aus dem Vertrag oder der Monat der letzten Anpassung.

Vergleichsmonat

Voreingestellt ist der jüngste veröffentlichte Monat.

%

Viele Verträge passen erst ab einer bestimmten Veränderung an, etwa 5 %. Jede erreichte Schwelle wird dann zur neuen Basis.

Gilt für deine Wohnung das MieWeG?Dann darfst du seit 2026 nur am 1. April und nur begrenzt erhöhen. Zum MieWeG-Check

Neue Miete

1.080,61 €

130,61 € mehr pro Monat (+13,75 %), also 1.567,32 € im Jahr.
Ausgangsmonat
Jänner 2023 · 117,1
Vergleichsmonat
September 2026 · 133,2 (vorläufig)
Veränderung des Index
+13,75 %
Bisheriger Betrag
950,00 €
Neuer Betrag
1.080,61 €

Mindestens ein Wert ist noch vorläufig. Statistik Austria veröffentlicht den endgültigen Wert einen Monat später; für das Schreiben an Mieter:innen nimm am besten den endgültigen.

Nie wieder selbst nachrechnen

Franz behält alle Wertsicherungen im Blick, meldet sich, wenn eine Anpassung ansteht, und erstellt das Schreiben an deine Mieter:innen.

Indexwerte: Statistik Austria, täglich abgeglichen. Der Rechner rechnet nach den Angaben, die du machst, und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob deine Klausel wirksam ist und ob zusätzlich das MieWeG gilt, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Verbraucherpreisindex

Aktuelle VPI-Werte von Statistik Austria

Die Indexwerte der letzten 13 Monate in den gängigen Basen und der jüngste Wert jeder älteren Basis. Seit Jänner 2026 ist der VPI 2025 die aktuelle Basis; Verträge mit älterer Basis rechnen mit ihrer eigenen Reihe weiter.

Verbraucherpreisindex: die letzten 13 Monate

Quelle: Statistik Austria
MonatVPI 2025VPI 2020VPI 2015VPI 2010Inflationsrate
September 2026103,9vorl.133,2vorl.144,1vorl.159,5vorl.3,7 %
August 2026103,7132,9143,8159,23,2 %
Juli 2026103,1132,2143,0158,32,9 %
Juni 2026103,1132,2143,0158,33,2 %
Mai 2026103,1132,2143,0158,33,8 %
April 2026103,0132,0142,9158,13,4 %
März 2026102,6131,5142,3157,53,2 %
Februar 2026101,4130,0140,6155,62,3 %
Jänner 2026100,6129,0139,5154,42,1 %
Dezember 2025-129,8140,4155,53,8 %
November 2025-129,4140,0155,04,0 %
Oktober 2025-129,0139,6154,54,0 %
September 2025-128,5139,0153,94,0 %

Inflationsrate: Veränderung des VPI 2020 zum Vorjahresmonat. „vorl.“ = vorläufiger Wert, der endgültige folgt einen Monat später.

Aktueller Stand aller Indexbasen

Quelle: Statistik Austria
IndexbasisMonatIndexwert
VPI 2025September 2026103,9vorl.
VPI 2020September 2026133,2vorl.
VPI 2015September 2026144,1vorl.
VPI 2010September 2026159,5vorl.
VPI 2005September 2026174,8vorl.
VPI 2000September 2026193,0vorl.
VPI 1996September 2026203,2vorl.
VPI 1986September 2026265,7vorl.
VPI 1976September 2026413,0vorl.
VPI 1966September 2026724,8vorl.
VPI 1958 IISeptember 2026926,6vorl.
VPI 1958 ISeptember 2026923,5vorl.

So rechnest du

Drei Angaben aus dem Vertrag, eine Formel.

Neue Miete = bisherige Miete × Indexwert Vergleichsmonat ÷ Indexwert Ausgangsmonat. Beide Werte kommen aus derselben Indexbasis.

Beispiel: 950,00 € Miete seit Jänner 2023 (VPI 2020: 117,1). Im September 2026 steht der Index bei 133,2, also +13,75 %. Die neue Miete beträgt 1.080,61 €.

  • Indexbasis aus dem Vertrag

    Etwa „VPI 2020“. Alte Basen führt Statistik Austria weiter, du musst nichts umrechnen.

  • Ausgangs- und Vergleichsmonat

    Ausgangsmonat ist der Indexmonat aus dem Vertrag oder der letzten Anpassung.

  • Schwellwert, wenn vereinbart

    Erst ab dieser Veränderung wird angepasst. Jede erreichte Schwelle wird zur neuen Basis.

Seit 2026

Für viele Wohnungen gilt jetzt das MieWeG.

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz begrenzt die Wertsicherung bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, auch bei bestehenden Verträgen. Dann zählt nicht mehr nur deine Klausel, sondern der niedrigere Betrag aus Vertrag und Gesetz.

  • Erhöhung nur einmal im Jahr, am 1. April
  • Maßstab ist die durchschnittliche Inflation des Vorjahres
  • Was über 3 % liegt, zählt nur zur Hälfte
Vereinfachtes Beispiel

Mit heyFranz

Franz rechnet jede Wertsicherung für dich mit.

Hinterlege die Klausel einmal im Mietverhältnis. Franz verfolgt jeden neuen Indexwert, meldet sich, wenn eine Anpassung ansteht, rechnet Vertrag und MieWeG gegeneinander und erstellt das Erhöhungsschreiben.

  • Alle Indexbasen und Schwellwerte
  • Erinnerung, sobald eine Anpassung fällig ist
  • Fertiges Schreiben als PDF

Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns an office@hey-franz.com.

Neue Miete = bisherige Miete × Indexwert des Vergleichsmonats / Indexwert des Ausgangsmonats. Beide Indexwerte müssen aus derselben Indexbasis stammen, also z. B. beide aus dem VPI 2020. Der Rechner nimmt die amtlichen Werte von Statistik Austria und rechnet auf den Cent genau.

Die, die in deinem Mietvertrag steht, z. B. „VPI 2020“ oder „VPI 2010“. Statistik Austria führt alle älteren Basen bis heute weiter. Seit Jänner 2026 ist der VPI 2025 die aktuelle Basis; ein Vertrag mit VPI 2020 rechnet aber weiter mit dem VPI 2020.

Viele Klauseln sagen sinngemäß: Veränderungen bis 5 % bleiben unberücksichtigt. Erst wenn die Veränderung seit der letzten Basis den Schwellwert erreicht, wird angepasst, und zwar um die ganze Veränderung. Der Monat, in dem das passiert, ist dann die neue Basis. Der Rechner geht die Monate genau so durch und zeigt jede ausgelöste Anpassung.

Statistik Austria veröffentlicht jeden Monat zuerst einen vorläufigen Wert und einen Monat später den endgültigen. Meist ändert sich nichts, sicher ist aber erst der endgültige Wert. Für das Schreiben an deine Mieter:innen nimm deshalb den endgültigen.

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz die Wertsicherung bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, auch bei älteren Verträgen: Erhöht wird nur am 1. April, und die Inflation über 3 % zählt nur zur Hälfte. Ob es für deine Wohnung gilt, zeigt der MieWeG-Check auf heyFranz.

Das hängt vom Vertrag und vom Anwendungsbereich des MRG ab. Im Vollanwendungsbereich muss das Erhöhungsbegehren den Mieter:innen spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen, eine rückwirkende Erhöhung ist dort nicht möglich. Im Zweifel lass dich beraten.

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    Brutto- und Nettomietrendite, Kaufpreisfaktor und Eigenkapitalrendite einer Anlegerwohnung.

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    ImmoESt beim Verkauf einer Wohnung: Neu- und Altgrundstück, AfA und Befreiungen.

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Hinterlege deine Wertsicherungen in heyFranz und lass dich erinnern, sobald eine Anpassung fällig ist.

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