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MieWeG-Check: Gilt die Mietpreisbremse für deine Wohnung?

Ein paar Fragen zum Gebäude und zur Wohnung zeigen, ob sie in die Voll- oder Teilanwendung des MRG fällt oder ausgenommen ist. Danach rechnest du aus, wie viel du am 1. April erhöhen darfst.
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Stichtag 1. April 2026

Inflation 2025
3,6 %
Zulässig (Teilanwendung)
3,28 %
Zulässig (Vollanwendung)
1,00 %
Was vermietest du?

Beantworte ein paar Fragen zu deiner Wohnung.

Danach siehst du hier, in welchen Anwendungsbereich des MRG deine Wohnung fällt und ob das MieWeG gilt.

Schritt 2

Wie viel darfst du am 1. April erhöhen?

Der MieWeG-Rechner nimmt die amtliche Jahresinflation, wendet die 3 %-Regel und die Aliquotierung an und rundet wie im Gesetz vorgesehen.
Anwendungsbereich des MRG

Bei Vollanwendung gelten für 2026 und 2027 strengere Grenzen.

€

Hauptmietzins ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer, wie er im Ausgangsmonat galt.

Ausgangspunkt
Monat des Vertragsabschlusses

Bei der ersten Anpassung zählen nur die vollen Monate danach.

Zulässige Miete ab 1. April 2026

960,38 €

10,38 € mehr pro Monat (+1,09 %) gegenüber 950,00 €.

So setzt sich die Erhöhung zusammen

  1. 2025 · 4/12 (ab September)960,38 €

    Inflation 3,6 % · nach 3 %-Regel 3,28 % · angewendet +1,09 %

Steht im Vertrag eine eigene Wertsicherung, rechne sie zusätzlich mit dem Wertsicherungsrechner: Es gilt der niedrigere Betrag.

Vertrag und MieWeG automatisch vergleichen

Franz rechnet bei jedem Mietverhältnis beide Wege, schlägt den niedrigeren Betrag vor und erstellt das Erhöhungsschreiben.

Rechtsgrundlagen: § 1 MRG (Anwendungsbereich), Mieten-Wertsicherungsgesetz (BGBl. I Nr. 114/2025), Jahresinflation von Statistik Austria. Der Check ist eine Einschätzung nach deinen Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung.

MRG-Anwendungsbereich

Drei Bereiche, drei Regeln für die Miete.

Das Mietrechtsgesetz gilt nicht für alle Wohnungen gleich. Davon hängt ab, wie hoch die Miete sein darf und ob das MieWeG die Wertsicherung begrenzt.
  • Vollanwendung

    MieWeG gilt, 2026 und 2027 mit strengeren Grenzen

    • Mietwohnungen in Altbauten mit Baubewilligung bis 30. Juni 1953
    • Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945
    • Mit öffentlichen Mitteln errichtete Mietwohnungen
  • Teilanwendung

    MieWeG gilt

    • Freifinanzierte Neubauten mit Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953
    • Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Baubewilligung nach dem 8. Mai 1945
    • Dachbodenausbauten und Aufstockungen mit Baubewilligung nach 2001, Zubauten mit Baubewilligung nach dem 30. September 2006
  • Vollausnahme

    MieWeG gilt nicht

    • Ein- und Zweiobjekthäuser bei Verträgen ab 2002
    • Dienst-, Natural- und Werkswohnungen, Hotels, Pensionen und Heime (z. B. für Studierende oder Senior:innen)
    • Zweitwohnungen zur Erholung oder Freizeit

Das MieWeG in vier Regeln

Einmal im Jahr, nach der Inflation des Vorjahres.

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz jede vereinbarte Wertsicherung bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich, auch in bestehenden Verträgen.

Stichtage und Jahresinflation

Quelle: Statistik Austria
StichtagInflation VorjahrTeilanwendungVollanwendung
1. April 20263,6 % (2025)3,28 %1,00 %

Werte für ein volles Jahr, gerechnet mit der exakten Veränderung der Jahresdurchschnitte (nicht mit dem gerundeten Wert). Bei der ersten Anpassung nach Vertragsabschluss zählt nur der Teil des Jahres nach dem Abschlussmonat.

  • Stichtag 1. April

    Erhöht wird einmal im Jahr, frühestens im ersten vollen Kalenderjahr nach Vertragsabschluss.

  • 3 %-Regel

    Die Inflation des Vorjahres zählt bis 3 % voll, der Teil darüber nur zur Hälfte.

  • Erstes Jahr anteilig

    Bei der ersten Anpassung zählen nur die vollen Monate nach Vertragsabschluss.

  • Strengere Grenzen 2026/27

    Bei Vollanwendung höchstens 1 % (2026) und 2 % (2027).

Mit heyFranz

Vertrag und MieWeG, automatisch verglichen.

Gilt neben deiner Klausel auch das MieWeG, rechnet Franz beide Wege, stellt sie gegenüber und schlägt den niedrigeren Betrag vor. Du prüfst, bestätigst und bekommst das fertige Erhöhungsschreiben.

  • MRG-Status je Einheit hinterlegt
  • Erinnerung vor jedem 1. April
  • Schreiben an Mieter:innen als PDF
Vereinfachtes Beispiel

Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns an office@hey-franz.com.

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft und wird oft „Mietpreisbremse“ genannt. Es begrenzt, wie stark wertgesicherte Wohnungsmieten steigen dürfen: einmal im Jahr am 1. April, nach der durchschnittlichen Inflation des Vorjahres, und über 3 % nur zur Hälfte.

Für Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, auch für Verträge, die vor 2026 geschlossen wurden. Nicht erfasst sind Wohnungen in der Vollausnahme (z. B. in Ein- und Zweiobjekthäusern bei Verträgen ab 2002), Geschäftsräume und Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen nach dem WGG.

Maßgeblich ist die durchschnittliche Veränderung des VPI im Kalenderjahr vor dem 1. April. Bis 3 % zählt sie voll, der Teil darüber zur Hälfte: Aus 4 % Inflation werden 3,5 %. Bei der ersten Anpassung zählt nur der Teil des Jahres nach Vertragsabschluss, also z. B. 4/12 bei einem Vertrag vom August. Gerundet wird auf ganze Cent.

Für Wohnungen, auf die die Mietzinsbeschränkungen des MRG anzuwenden sind, zählt die Inflation 2025 höchstens mit 1 % (Anpassung am 1. April 2026) und die Inflation 2026 höchstens mit 2 % (1. April 2027). Ab 2028 gilt die normale 3 %-Regel. Der Rechner berücksichtigt das, wenn der Check Vollanwendung ergibt.

Sie bleibt gültig, wird aber begrenzt: Die Miete darf nicht früher und nicht stärker steigen, als das MieWeG erlaubt. In der Praxis rechnest du beides und verlangst den niedrigeren Betrag. heyFranz stellt die vertragliche und die gesetzliche Berechnung automatisch nebeneinander.

Wurde die Miete vor 2026 schon nach Index angepasst, gilt der Monat, auf den sich der Indexwert der letzten Anpassung bezogen hat. Ab diesem Monat zählen alle Jahre bis zum Stichtag, das erste davon anteilig.

Entscheidend sind vor allem die Baubewilligung des Gebäudes, eine Förderung, die Zahl der Wohnungen im Haus und ob es eine Eigentumswohnung ist. Das Datum der Baubewilligung steht im Bauakt der Gemeinde. Der Check fragt genau diese Punkte ab; im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.

Alle Rechner
heyFranz

Der nächste 1. April kommt bestimmt.
Franz ist vorbereitet.

Hinterlege deine Mietverhältnisse in heyFranz: Franz berechnet die Erhöhung nach Vertrag und MieWeG und erinnert dich rechtzeitig.

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