Mietpreise Österreich 2026: Was Vermieter:innen jetzt wissen müssen

Der österreichische Mietmarkt zeigt sich 2026 zweigeteilt: Die Angebotsmieten sind weiter gestiegen, gleichzeitig nimmt das Angebot an Mietwohnungen wieder zu. Neue Richtwerte gelten seit April 2026. Was bedeutet das konkret für dich als Vermieter:in? Hier sind die wichtigsten Zahlen und Trends.
Mietpreise Österreich 2026: Die aktuelle Lage auf einen Blick
Die durchschnittliche Angebotsmiete für Wohnungen in Österreich lag laut einer Auswertung von ImmoScout24 im ersten Quartal 2026 bei rund 16 Euro pro Quadratmeter – ein Anstieg von etwa acht Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit setzt sich der Aufwärtstrend der letzten Jahre fort, allerdings auf einem Niveau, das erste Zeichen einer Entspannung zeigt: Das Angebot an verfügbaren Mietwohnungen ist österreichweit um rund neun Prozent gestiegen.
Für dich als Vermieter:in bedeutet das: Die Nachfrage bleibt hoch, aber Mieter:innen haben wieder etwas mehr Auswahl – insbesondere in Bundesländern mit stark gestiegenem Angebot.
Mietpreise nach Bundesland 2026
Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Hier ein Überblick (Quelle: ImmoScout24, erstes Quartal 2026):
| Bundesland | Ø Angebotsmiete (€/m²) |
|---|---|
| Wien | 22,41 |
| Salzburg | 21,23 |
| Tirol | 21,13 |
| Vorarlberg | 19,50 |
| Niederösterreich | 14,50 |
| Steiermark | 13,85 |
| Oberösterreich | 13,29 |
| Burgenland | 11,72 |
Wien bleibt mit Abstand das teuerste Bundesland, gefolgt von Salzburg und Tirol. Die stärksten prozentualen Anstiege verzeichnen die Steiermark (plus zwölf Prozent) und Oberösterreich (plus elf Prozent) – zwei Märkte, die in den letzten Jahren stark an Dynamik gewonnen haben.
Das Angebot ist besonders in Niederösterreich (plus 18 Prozent), Vorarlberg (plus 15 Prozent) und Wien (plus zehn Prozent) gewachsen.
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Neue Richtwerte ab April 2026
Seit 1. April 2026 gelten in Österreich neue Richtwerte für Mietwohnungen im Richtwertmietzins-System. Nach zwei Jahren ohne Anpassung (2024 und 2025) wurde eine Valorisierung von maximal einem Prozent vorgenommen.
Die aktuellen Richtwerte nach Bundesland:
| Bundesland | Richtwert ab April 2026 (€/m²) |
|---|---|
| Vorarlberg | 10,35 |
| Salzburg | 9,31 |
| Steiermark | 9,30 |
| Tirol | 8,22 |
| Kärnten | 7,89 |
| Oberösterreich | 7,30 |
| Niederösterreich | 6,92 |
| Wien | 6,74 |
| Burgenland | 6,15 |
Wichtig: Diese Richtwerte gelten nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG. Für Neubauten und frei vereinbarte Mieten gelten sie nicht.
Zum 1. April 2027 dürfen die Richtwerte höchstens um 2 % steigen. Ab 2028 werden sie jährlich am 1. April an die Inflation des Vorjahres angepasst, wobei die 3 %-Regel gilt.
Hier weiterlesen: Richtwertmiete Österreich 2026: Bundesland-Übersicht und Berechnung
Mieterhöhung 2026: Was du als Vermieter:in beachten musst
Wenn du eine Richtwertmiete anpasst, gilt: Das Erhöhungsbegehren muss schriftlich und nach Inkrafttreten der neuen Richtwerte (also nach dem 1. April 2026) erfolgen und spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen, ab dem die höhere Miete gelten soll (§ 16 Abs. 9 MRG). Frühestens ab Mai 2026 kann eine solche Erhöhung wirksam werden.
Für Verträge mit Wertsicherungsklausel (Indexmiete) gilt seit 1. Jänner 2026 das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), und zwar für Wohnungen im Voll- und im Teilanwendungsbereich des MRG. Die Miete darf nur noch einmal jährlich am 1. April angepasst werden. Maßstab ist die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex im Vorjahr, wobei der Teil über 3 % nur zur Hälfte zählt. Bei einer Inflation 2025 von 3,6 % sind zum 1. April 2026 in der Teilanwendung bis zu 3,3 % möglich. In der Vollanwendung zählt die Inflation 2025 höchstens mit 1 %, die Inflation 2026 (Anpassung zum 1. April 2027) höchstens mit 2 %.
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Hier weiterlesen: Mieterhöhung in Österreich: Wann und wie du die Miete anpassen kannst
Hier weiterlesen: Indexmiete Österreich: Wertsicherungsklauseln im Mietvertrag richtig anwenden
Was die Marktentwicklung für Vermieter:innen bedeutet
Das gestiegene Angebot bedeutet nicht, dass der Markt kippt – aber es lohnt sich, die eigene Mietstrategie zu überdenken:
- Lage wird wichtiger: In Regionen mit stark steigendem Angebot (Wien, Niederösterreich, Vorarlberg) wird die Qualität und Ausstattung der Wohnung zum entscheidenden Faktor.
- Miethöhe realistisch einschätzen: Wer deutlich über dem Marktpreis liegt, riskiert längere Leerstände.
- Energieausweis im Blick behalten: Mieter:innen achten zunehmend auf Energieeffizienz – ein schlechter Energieausweis drückt auf den erzielbaren Mietpreis. Tools wie heyFranz helfen dabei, Mietverträge, Indexierungen und Anpassungen strukturiert zu verwalten und den Überblick zu behalten.
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Hier weiterlesen: Leerstand Wohnung Österreich: Kosten, Steuern und wie du ihn vermeidest
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Häufig gestellte Fragen
Im ersten Quartal 2026 lag die durchschnittliche Angebotsmiete bei rund 16 Euro pro Quadratmeter, mit großen regionalen Unterschieden zwischen Wien (22,41 €/m²) und dem Burgenland (11,72 €/m²).
Ab 1. April 2026 gelten neue Richtwerte mit einer Valorisierung von maximal einem Prozent. Der höchste Richtwert gilt in Vorarlberg (10,35 €/m²), der niedrigste im Burgenland (6,15 €/m²). Wien liegt bei 6,74 €/m².
Das Erhöhungsbegehren muss nach dem 1. April 2026 schriftlich gestellt werden und spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen, ab dem die höhere Miete gelten soll. Frühestens ab Mai 2026 kann die Anpassung wirksam werden.
Die stärksten prozentualen Anstiege bei den Angebotsmieten verzeichneten die Steiermark (plus zwölf Prozent) und Oberösterreich (plus elf Prozent).
Nein. Richtwerte gelten nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG. Neubauwohnungen, Einfamilienhäuser und Wohnungen außerhalb des MRG-Anwendungsbereichs sind davon nicht betroffen.
Seit 1. Jänner 2026 gilt für Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG). Angepasst wird nur einmal jährlich am 1. April, Maßstab ist die durchschnittliche Inflation des Vorjahres, wobei der Teil über 3 % nur zur Hälfte zählt. Zum 1. April 2026 sind in der Teilanwendung damit bis zu 3,3 % möglich. In der Vollanwendung zählt die Inflation 2025 höchstens mit 1 %, die Inflation 2026 (Anpassung zum 1. April 2027) höchstens mit 2 %.
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