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Eintrittsrecht

Das Eintrittsrecht ermöglicht es nahen Angehörigen (z. B. Ehegatten, Kindern), nach dem Tod eines Mieters in dessen bestehenden Mietvertrag einzutreten. Voraussetzung ist laut Mietrechtsgesetz (MRG) ein gemeinsamer Haushalt und ein dringendes Wohnbedürfnis der eintrittsberechtigten Personen.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026

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eintrittsberechtigte Personen

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