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Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht. In der Immobilienwirtschaft bedeutet dies, dass auf Mieten keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, im Gegenzug jedoch kein Vorsteuerabzug für Sanierungen oder Käufe möglich ist.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026

Vorheriger Begriff

Kleinreparaturklauseln

Nächster Begriff

Konsumentenschutzgesetz

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