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unecht umsatzsteuerbefreit

Unecht umsatzsteuerbefreit bedeutet, dass auf Verkäufe oder Vermietungen keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird, der Unternehmer im Gegenzug aber keine Vorsteuer für eigene Ausgaben vom Finanzamt zurückerhält. Dies betrifft in Österreich vor allem Kleinunternehmer sowie private Grundstücksverkäufe.

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026

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