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Untervermietung

Untervermietung liegt vor, wenn ein Hauptmieter die gesamte Wohnung oder Teile davon gegen Entgelt an eine dritte Person weitergibt. Laut ABGB ist dies grundsätzlich erlaubt, sofern es im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde oder dem Vermieter ein erheblicher Nachteil entsteht.

Zuletzt aktualisiert: 22. März 2026

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